Beratungseinsatz §37.3

Was ist ein Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ?

 

Bei einem Beratungseinsatz nach § 37.3 handelt es sich um eine Pflicht-Pflegeberatung durch einen Pflege- oder zugelassenen Betreuungsdienst.

 

Hierbei wird alle 6 Monate bzw. alle 3 Monate (je nach Pflegegrad) ein persönlicher Termin vor Ort durchgeführt bei dem die pflegebedürftige Person anwesend sein muss.

 

Im Idealfall sind auch die Pflegepersonen, also die Personen die die pflegebedürftige Person versorgen mit anwesend.

 

Der Beratungseinsatz ist kein Gutachten und somit keine Prüfungssituation.

 

Sie brauchen nicht nervös sein und können sich fachliche Ratschläge einholen.

 

Sie werden über die Möglichen Leistungen der Pflegeversicherung informiert und gerne sind wir hier auch unterstützend tätig für Sie.

 

Nach dem Beratungseinsatz schicken wir mit Ihrer Zustimmung das Protokoll mit der Abrechnung an Ihre Pflegekasse. Sie müssen nichts tun!

 

Sollten Sie einen Nachholtermin haben, befinden Sie sich im Verzug und müssen Ihr Protokoll entweder per Mail im PDF Format, Fax, persönlich in einer Servicestelle Ihrer Krankenkasse oder per Post zu dieser schicken um den Nachweis fristgerecht zu erbringen.

 

Das Gespräch dauert maximal 45 Minuten.

 

Den Folgetermin sprechen wir vor Ort mit Ihnen ab, so verpassen Sie keine Pflichtberatung mehr.

 

Gerne führen wir den Beratungseinsatz mit Ihnen durch, rufen Sie uns an: 02254-836642

 

 

Informieren Sie sich auch auf unserer Internetseite www.pflegeberatung-swisttal.de oder www.pflegeberatung-weilerswist.de